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AG Solingen, 29.03.2007 - 32 F 14/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verteilung des Hausrats geschiedener Eheleute; Übertragung des Alleineigentums an Hausratsgegenständen unter Eheleuten; Feststellung der Eigentumsverhältnisse von Hausratsgegenständen aus einem Familienbesitz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.03.1984 - IVb ARZ 59/83
Gegenstände von hohem Wert als Hausrat
Auszug aus AG Solingen, 29.03.2007 - 32 F 14/06
(so im Ergebnis auch BGH, Beschluss vom 14.3.1984, 4 B ARZ 59/83, NJW 1984 Seite 1758 ff.). - OLG Bamberg, 22.05.1991 - 2 UF 105/91
Teilung des Hausrats der Parteien; Verbot der Verfügung über den …
Auszug aus AG Solingen, 29.03.2007 - 32 F 14/06
Ein Anspruch auf Hausratsteilung kann dann verwirkt sein, wenn nach einem über Jahre hinweg mit Hartnäckigkeit geführten Scheidungsverfahren der Hausrat nie Gegenstand der Auseinandersetzung gewesen ist und keinerlei konkrete Schritte unternommen wurden, um die Hausratsteilung auf sachgemäße Weise zu betreiben und derjenige, in dessen Besitz sich die Hausratsgegenstände befinden, nicht mehr damit rechnen musste, dass der Antragsteller weitere Hausratsteilungsansprüche geltend macht (vgl. hierzu OLG Bamberg, Beschluss vom 22.5.1991, 2 UF 105/91, FamRZ 1992 Seite 332 f.;… AG Weilburg Beschluss vom 7.10.1997, 20 F 1017/92, FamRZ 1998, S. 963 f.). - AG Weilburg, 07.10.1997 - 20 F 1017/92
Verwirkung des Anspruchs auf Verteilung einzelner Hausratsgegenstände; Erfüllung …
Auszug aus AG Solingen, 29.03.2007 - 32 F 14/06
Ein Anspruch auf Hausratsteilung kann dann verwirkt sein, wenn nach einem über Jahre hinweg mit Hartnäckigkeit geführten Scheidungsverfahren der Hausrat nie Gegenstand der Auseinandersetzung gewesen ist und keinerlei konkrete Schritte unternommen wurden, um die Hausratsteilung auf sachgemäße Weise zu betreiben und derjenige, in dessen Besitz sich die Hausratsgegenstände befinden, nicht mehr damit rechnen musste, dass der Antragsteller weitere Hausratsteilungsansprüche geltend macht (vgl. hierzu OLG Bamberg, Beschluss vom 22.5.1991, 2 UF 105/91, FamRZ 1992 Seite 332 f.; AG Weilburg Beschluss vom 7.10.1997, 20 F 1017/92, FamRZ 1998, S. 963 f.).